Handlungsfeld: Behandlungsvereinbarung
Adressat: Betroffene

Klinik / Ansprechperson Handlungsfeld: Behandlungsvereinbarung
Adressaten: Betroffene 
Psychiatrie St. Gallen – Klinik St. Pirminsberg in Pfäfers
Gerda Malojer

  •  Unkomplizierter Eintritt ist jederzeit möglich Behandlungsvereinbarungen werden mit einzelnen Patienten Akutstationen erarbeitet zwischen Behandlern und Patienten
  • Allenfalls werden involvierte Institutionen (z.B. Wohnheime) mit einbezogen
Luzerner Psychiatrie
vakant
Die Luzerner Psychiatrie arbeitet bereits seitmehreren Jahren mit der Behandlungsvereinbarung. Alle Ziel für Betroffene, Angehörige und Professionals können erreicht werden, insbesondere weniger FU, bessere Kooperation mit den Patient/innen und eine höhere Zufriedenheit der Mitarbeitende
Clienia Privatklinik Littenheid
Hubert Dietschi

  • Auf den Stationen werden die individuelle Patientensituation bezogene Behandlungsvereinbarungen entworfen
  • Die Willensbekundung der Betroffenen wird soweit möglich miteinbezogen
  • Der im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (ESR) bei FU-Patienten zu nutzende Behandlungsplan ist verbindlich festgelegt
  • In störungsspezifischen Therapieprogrammen (Bsp. DBT) kommen die konzeptintegrierten Vereinbarungen zum Zuge
PZM Psychiatriezentrum Münsingen
Brigitte Egli
  • Erleichterte Wiedereintrittsvereinbarungen, abgesprochen mit den betreffenden Stationen und der Anmeldung/Triage Behandlungsvereinbarungen, hinterlegt in elektronischer Dokumentation
  • Krisenplan mit Krisenpass mit Pat. und Angehörigen erarbeitet
Privatklinik Meiringen
Marianne von Dach Nicolay
Eine Behandlungsvereinbarung findet im Rahmen der Stationären Behandlung statt. Sie definiert die vorgesehene Behandlungsstrategie die mit dem Patienten festgelegt wird; eine individuelle Absprache hat darin Platz
Psychiatrischen Dienste Aargau
Eduard Zander
  • Absprache für Krisenzeiten
  • Notfallplanung; Krisenpass Psychoedukation
  • Willensbekundung Betroffener
  • Empowerment
  • Individualisierte Absprache und Behandlung
Klinik SGM Langenthal
Iris Uffer
  • Absprache für Krisenzeiten: wird in unserer Behandlungsvereinbarung fest gehalten
  • Notfallplanung für stationäre Behandlung: wird in unserer Behandlungsvereinbarung fest gehalten
  • Willensbekundung Betroffener: wird anhanden der Ziele und im Freitext „Sicht des Patienten/ wichtige Umstände“ in unserer Behandlungsvereinbarung fest gehalten
  • Empowerment: ist das Ziel des Aufenthaltes und wird in Form der Ziele in der Behandlungsvereinbarung fest gehalten
  • Individualisierte Absprache und Behandlungen: Die Ziele werden individuell auf den Patienten formuliert
Psychiatrische Dienste Graubünden
Andreas Werner-Reisdorf
  • Krisendiagramm (enthält mehrere Aspekte, s. unten)
  • Behandlungsvereinbarung und Behandlungsvertrag im KIS
  • Interdisziplinärer Behandlungsplan KIS (enthält mehrere Aspekte, s. unten)
  • Nachsorgeplan
Integrierte Psychiatrie Winterthur
Bruno Dolci
  • Gezielte Unterstützung von Betroffenen zur Erarbeitung von Behandlungsvereinbarungen
  • Vorhandene Vereinbarungen nutzen wir und integrieren sie in die elektronische Dokumentation der Betroffenen
Psychiatrie St. Gallen
Esther Linka
Behandlungsvereinbarungen werden gemäss rechtlichen Bestimmungen und situativ mit den Betroffenen vereinbart
Sanatorium Kilchberg AG
Harald Müller
  • Teilweise Erfahrung mit Behandlungsvereinbarungen
  • Absprachen für spezifische individuelle Patientensituationen
Psychiatriezentrum Breitenau
Petra Homburger
petra.homburger@anti-clutterspitaeler-sh.ch
  • Wir bieten eine „Vereinbarung zur Rückfallprophylaxe und Krisenintervention“ an, in welcher die Wünsche/Bedürfnisse des Patienten dokumentiert werden
  • Der Patient wird darin bestärkt, sich mit Frühwarnzeichen auseinander zu setzen, sich frühzeitig zu melden und die nötige Unterstützung, ggf. auch im ambulanten Rahmen einzufordern.
Privatklinik Hohenegg
Anja Arnold
  • Regelmässige, individuelle Zielvereinbarungsgespräche mit schriftliche Zielsetzungen
  • Notfallkärtchen mit den wichtigsten Telefonnummern und Adressen
Spital Wallis
Ursula Amherd
Keine Angaben
Clienia Schlössli
Jürg Dinkel
  • Auf den Stationen werden bei Bedarf und auf die individuelle Patientensituation bezogene Behandlungsvereinbarungen entworfen
  • Die Willensbekundung der Betroffenen wird soweit möglich miteinbezogen
  • Der im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (ESR) bei FU-Patienten zu nutzende Behandlungsplan ist verbindlich festgelegt
  • In störungsspezifischen Therapieprogrammen (Bsp. DBT) kommen die konzeptintegrierten Vereinbarungen zum Zuge.
Centre Neuchâtelois de Psychiatrie
Emmanuelle Garnier
Die Patienten unterzeichnen gemeinsam mit den verantwortlichen Fachpersonen einen Krisenplan
Netzwerk psychische Gesundheit
(Réseau santé mentale RSM )
Nicolas Racine

  • Krisenmanagement durch Etablierung einer therapeutischen Allianz mit dem Patienten
  • Falls nötig Umsetzung der Zwangsmassnahmen
  • Patienten über administrative Massnahmen wie bspw. FU, Rekursrecht und andere Zwangsmassnahmen informieren
  • Begleitung beim Verfassen der Zwangsmassnahmen und bei Termin bei der Rekurskommission
  • Falls nötig, telefonische Kontaktaufnahme mit dem Umfeld des Patienten oder seinen Angehörigen (auf seinen Wunsch)
  • Durch regelmässige Gespräche zwischen Ärzten und Pflegefachpersonen Ausarbeitung eines Behandlungsplans mit dem Patienten
  • Die Behandlungsvereinbarung wird den oberen Kadermitarbeitenden vorgelegt
  • Wir arbeiten im Moment intensiv an der strukturierten Einführung und Institutionalisierung dieses Vorgehens.
Clinica Viarnetto
A. Girardi
Bei Aufnahme akzeptierter Therapieplan, unterschrieben von Patient, Psychiater und Pflegefachperson